Wir betreuen einige KMU-Kunden bei der Dokumentation und das ist tatsächlich oft das größte Chaos – nicht die Prüfung selbst, sondern was danach kommt. Wer hat wann was geprüft, welche Mängel wurden festgestellt, bis wann müssen die behoben sein. Ich empfehle da immer eine einfache Excel-Liste als Minimum, oder wenn’s etwas strukturierter sein soll gibt’s auch kleine Software-Tools dafür. Für die Unterscheidung was eigentlich geprüft werden muss – also ortsveränderlich vs. fest installiert – hatte ein Kunde mal diesen Link rausgesucht, der hat das gut erklärt: Ortsfeste elektrische Anlagen. Hat uns damals geholfen den Scope klar abzugrenzen bevor wir mit dem Prüfer gesprochen haben.
Was SchreinerUrs sagt stimmt, die Vorbereitung ist wirklich das halbe Leben. Ich würde noch ergänzen: schau dir unbedingt an ob der Anwalt auch Erfahrung mit KMU hat. Einer der sonst nur Grosskonzerne betreut denkt manchmal ganz anders über Verhältnismässigkeit nach.
Ich hab damals für eine ähnliche Sache (strittiger Liefervertrag) bei einer Kanzlei dort eine Erstberatung gemacht, war unkompliziert und die haben gleich klar gesagt was realistisch ist und was nicht. Keine grossen Versprechen, einfach sachlich. Das hab ich sehr geschätzt.
Wichtig ist auch: nicht zu lang warten mit dem Anruf, gerade wenn die Gegenseite schon geschrieben hat.
Bad Hindelang ist wirklich schön, ich war vor zwei Jahren dort. Für Wellness würde ich auf jeden Fall mindestens drei Nächte einplanen, sonst kommt man kaum zur Ruhe. Die Gegend eignet sich auch super für Wanderungen zwischendurch. Es gibt verschiedene Hotels mit eigenen Spa-Bereichen, aber die Qualität ist sehr unterschiedlich – da lohnt es sich, vorher genau hinzuschauen was inklusive ist und was extra kostet.
Aus Treuhand-Sicht noch kurz ergänzt: Vergesst nicht, den internen Aufwand wirklich vollständig zu kalkulieren – also nicht nur Material, sondern auch Mitarbeiterstunden, Ausschussquote, Nachbesserungen und den Kapitalbedarf für Werkzeug und Lager. Das wird oft unterschätzt. Wenn ihr das sauber gegenüberstellt, ist die Entscheidung meistens recht eindeutig. ExportPeters Hinweis mit den Stückzahlen ist der richtige Ansatz.
Das ist tatsächlich etwas unübersichtlich, weil es in der Schweiz keine einheitliche Bundesregelung gibt. Grundsätzlich gilt aber: Als Vermieterin bist du für die Grundausstattung der Wohnung verantwortlich, also auch dafür dass die Feuersicherheit gewährleistet ist. Rauchmelder gelten in den meisten Kantonen inzwischen als Mindestanforderung, vor allem in Schlaf- und Wohnräumen sowie im Korridor.
Die Wartung (Batterien, Funktionstest) kann im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden, das ist durchaus üblich. Aber die Erstinstallation und der Ersatz bei Defekt – das liegt bei dir. Ich würd das kurz mit dem zuständigen Amt oder der Gebäudeversicherung des Kantons abklären, die geben da meistens kostenlos Auskunft.
Ich kenn das Gefühl gut. Irgendwann wächst man in eine Führungsrolle rein ohne je wirklich gelernt zu haben wie das geht. Ich hab vor ein paar Jahren ein Einzelcoaching gemacht – anfangs war ich auch skeptisch ob das was bringt. Was ich mitgenommen habe: du lernst, deine eigenen Muster zu erkennen. Warum du bestimmte Gespräche vermeidest, wo du zu viel kontrollierst etc. Das klingt nach Psychokram, ist aber sehr praktisch wenn man es einmal durchgearbeitet hat. Für kleine Betriebe finde ich es sogar besonders sinnvoll, weil man dort keine grossen HR-Abteilungen hat die einem helfen.
Simap ist sicher gut, aber ich hab für einen Kunden aus dem Baubereich mal recherchiert und da war noch eine andere Seite nützlich – ich meine Bauaufträge über ready-tender.de. Die aggregieren Ausschreibungen speziell für Bau und Immobilien, auch aus Deutschland und Österreich, falls das für dich relevant ist. War damals ganz übersichtlich aufgebaut. Kann nicht schaden als zusätzliche Quelle neben simap.
Das ist eine wichtig Frage, die viele unterschätzen. In der Schweiz beträgt die Frist zur Ausschlagung des Erbes grundsätzlich 3 Monate – gerechnet ab dem Zeitpunkt, wo du als Erbin von der Eröffnung des Erbgangs erfahren hast (Art. 567 ZGB). Die Frist kann unter Umständen verlängert werden wenn du ein begründetes Gesuch stells. Auf jeden Fall würde ich nicht zu lange warten und wenn du unsicher bist wegen der Schulden, kannst du auch ein öffentliches Inventar beantragen – das gibt dir mehr Zeit und Überblick.
Ich hab das mal für mein kleines Team organisiert, war damals bei bonner-kaffeeschule.de – die bieten verschiedene Levels an, also auch was für absolute Anfänger. Hat gut funktioniert, sehr praxisnah und die haben echte Maschinen da. Wenn ihr eine Siebträger habt die ihr richtig nutzen wollt, macht ein Workshop auf jeden Fall Sinn. Die Mitarbeiter nehmen das auch eher an als einen trockenen Fachvortrag, weil man direkt selbst ausprobieren kann.
Das ist tatsächlich ein Thema, das viele unterschätzen. Bei Spielzeug ist die CE-Kennzeichnung absolut Pflicht, aber das allein reicht nicht – du solltest dir immer auch die zugrundeliegenden Prüfberichte zeigen lassen, also EN 71 und je nach Produkt noch weitere Normen. Manche Großhändler liefern das auf Anfrage problemlos, andere drucksen rum.
Was Mindestmengen angeht: Das variiert stark. Manche arbeiten ab 500 CHF Bestellwert, andere erst ab mehreren Tausend. Ich würde empfehlen, erst mit einem kleineren Sortiment anzufangen und zu schauen, wie die Abwicklung läuft, bevor du größere Mengen bindest. Lagerkosten nicht vergessen einzurechnen!
ExportPeter hat recht mit dem CISG, das wird von vielen unterschätzt. Ich hatte vor zwei Jahren eine ähnliche Situation mit einem österreichischen Geschäftspartner und musste das alles erstmal mühsam rausfinden. Damals hab ich mir dann anwaltliche Hilfe geholt – bin dabei auf https://www.riemenschneider.legal gestoßen, die haben sich mit internationalem Vertragsrecht gut ausgekannt und konnten mir schnell sagen wo ich stehe. Hat mich ein paar Stunden Beratung gekostet, war aber den Aufwand wert um Klarheit zu haben. Für dich als Shopbetreiberin würde ich das ähnlich angehen – einmal richtig klären lassen und dann Musterklauseln für künftige Verträge aufsetzen.
Aus Treuhand-Sicht kann ich sagen: die Anforderungen kommen tatsächlich aus der EU-KI-Verordnung, die gilt auch für Schweizer Betriebe, die Kunden oder Geschäftspartner im EU-Raum haben. Also nicht einfach ignorieren. Ich hab mich da mal länger eingelesen, weil Mandanten gefragt haben – als guten Einstieg hab ich damals die Seite zur ki verordnung gefunden, die hat das recht verständlich aufbereitet ohne dass man gleich Jurist sein muss. Zum konkreten Vorgehen: wir empfehlen unseren Mandanten, die Schulungen zu dokumentieren, also wer wann was gemacht hat. Nicht aufwendig, reicht eine einfache Liste – aber im Zweifelsfall froh drum.
Das ist eine sehr berechtigte Frage, die wir bei Mandanten auch immer wieder diskutieren. Grundsätzlich gilt: KI braucht vor allem konsistente, strukturierte Daten – also nicht unbedingt riesige Mengen, aber möglichst sauber und einheitlich erfasst. Für Angebotserstellung z.B. wären das historische Auftragsdaten, Materialpreise, Zeiten pro Arbeitsschritt etc.
Der häufigste Fehler ist, zu warten bis «alles perfekt» ist – das wird nie passieren. Besser: mit einem Bereich anfangen, dort die Daten bereinigen und schauen was rauskommt. Papier digitalisieren ist mühsam aber machbar, Excel als Zwischenstufe ist völlig ok für den Anfang.
Ich bin zwar Treuhänderin und kein Koch, aber das Thema kenne ich aus meinem eigenen Garten gut 😄 Ich hab mir damals für den Einstieg einiges auf der Website der Natur-Akademie angeschaut – die haben recht praktische Anleitungen zu Tinkturen, Ölen und Salben, auch für Lebensmittelanwendungen. Hat mir geholfen zu verstehen, welche Kräuter sich wie am besten konservieren lassen. Zitronenmelisse zum Beispiel verliert beim Trocknen viel Aroma, besser als Sirup oder frisch einfrieren. Das wusste ich vorher gar nicht.
Wir haben das bei uns vor zwei Jahren durchgezogen, ähnliche Konstellation. Faustregel die unser Elektriker genannt hat: tatsächlichen Leistungsbedarf messen (nicht nur die Typenschildwerte nehmen, die sind oft übertrieben), dann mindestens 30% Puffer einrechnen, und die Überbrückungszeit hängt davon ab wie schnell ihr einen kontrollierten Shutdown hinbekommt.
Bei uns läuft alles durch NUT (Network UPS Tools) gesteuert, ab 20% Restkapazität fahren die Server automatisch runter. Das gibt locker 10–15 Minuten und reicht bei uns. Aggregat haben wir keins, wäre für uns unverhältnismässig.