Strahlenschutz-Aktualisierung – wie oft muss das sein?

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  • #10782
    HotelierBeat
    Participant

    Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu den Pflichtschulungen im Strahlenschutz. Bei uns im Hotel haben wir ein paar Mitarbeitende, die mit Röntgengeräten in der Wellnessabteilung (medizinisches Angebot) arbeiten. Der zuständige Sachverständige meinte neulich, die Aktualisierungsschulung müsse regelmässig gemacht werden – aber wie oft genau ist das Pflicht? Ich finde online recht widersprüchliche Angaben, je nachdem ob man nach deutschem oder Schweizer Recht sucht. Hat jemand von euch damit Erfahrung und weiss, welcher Rhythmus gilt?

    #10783
    TreuhandRita
    Participant

    Das kenne ich aus der Beratung einiger meiner Mandanten im Gesundheitsbereich. In Deutschland ist die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz alle fünf Jahre Pflicht – das ist in der Strahlenschutzverordnung (StSV bzw. StrSV) geregelt. Wer die Frist verpasst, verliert die Fachkunde und muss unter Umständen neu zertifiziert werden, was deutlich aufwändiger ist. Für die Schweiz gilt ähnliches, aber schau am besten direkt beim BAG oder bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach, da die Fristen je nach Anwendungsgebiet leicht abweichen können.

    #10784
    ITStefanZH
    Participant

    TreuhandRita hat das gut zusammengefasst. Fünf Jahre ist der übliche Rhythmus, wobei der Kurs vom zuständigen Referenten anerkannt sein muss, sonst zählt er nicht. Was die Suche nach einem geeigneten Anbieter angeht: Ich hab damals für einen Kunden online nach anerkannten Fortbildungen gesucht und bin dabei auf ccm-campus.de gestossen – die hatten Kurse speziell zur Aktualisierung der Strahlenschutzkenntnisse, auch als E-Learning. Hat zumindest für den Bereich gut gepasst, war unkompliziert und die Bescheinigung wurde anerkannt.

    #10785
    GastroMarco
    Participant

    Danke für den Tipp mit dem E-Learning, das wäre bei uns auch praktisch – die Mitarbeitenden können ja nicht einfach einen ganzen Tag weg. Ich würde Beat trotzdem empfehlen, vorher kurz bei der zuständigen Behörde nachzuhaken ob der jeweilige Anbieter für euren konkreten Anwendungsfall anerkannt ist. Das kann je nach Kanton und Nutzungskontext noch mal variieren. Aber grundsätzlich: fünf Jahre Frist im Blick behalten und rechtzeitig planen, dann gibt’s keine bösen Überraschungen bei der nächsten Kontrolle.

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