Strafbefehl erhalten – was macht man jetzt bloß?

Home 1 › Forums › Willkommen & Vorstellung › Vorstellungsrunde › Strafbefehl erhalten – was macht man jetzt bloß?

Viewing 4 posts - 1 through 4 (of 4 total)
  • Author
    Posts
  • #11036
    GastroMarco
    Participant

    Hallo zusammen, ich wende mich mal an euch weil ich gerade ziemlich aufgeschmissen bin. Letzte Woche kam ein Strafbefehl per Post, es geht um eine angebliche Steuersache rund um meinen Betrieb. Ich hab das Dokument dreimal gelesen und versteh ehrlich gesagt kaum was davon. Einspruch einlegen, Frist 10 Tage… was passiert wenn man nichts tut? Wird das dann automatisch rechtskräftig? Hat hier jemand sowas schon erlebt und weiß wie man am besten vorgeht? Bin für jeden Hinweis dankbar.

    #11037
    TreuhandRita
    Participant

    Hallo Marco, das kenn ich leider aus meiner Arbeit als Treuhänderin. Also erstmal: nicht in Panik verfallen, aber auch nicht abwarten. Du hast in Deutschland 14 Tage Zeit Einspruch einzulegen (ab Zustellung), nicht nur 10 – schau nochmal genau auf das Datum drauf. Wenn du nichts tust wird der Strafbefehl tatsächlich rechtskräftig und gilt dann wie ein Urteil. Das willst du nicht. Auch wenn du dir nicht sicher bist ob sich Einspruch lohnt, würde ich unbedingt erstmal Einspruch einlegen um die Frist zu wahren – den kann man später noch zurückziehen. Dann in Ruhe mit jemandem drüberschauen.

    #11038
    ShopNadine
    Participant

    Rita hat recht, auf die Frist kommt es wirklich an. Ich hatte mal eine ähnliche Situation (bei mir war’s eine Verkehrssache aber das Prozedere ist dasselbe) – einfach Einspruch einlegen, das geht auch formlos schriftlich. Dann wird aus dem Strafbefehl ein normales Verfahren und du kannst dich in Ruhe vorbereiten.

    Was ich damals gemacht hab: kurz bei strafbefehl geschaut, da wird eigentlich gut erklärt was die einzelnen Schritte sind und was man beachten muss. Hat mir geholfen bevor ich zum Anwalt gegangen bin, damit ich überhaupt wusste was ich fragen soll.

    #11039
    SchreinerUrs
    Participant

    Und falls es eine Steuersache ist wie bei dir Marco, würd ich wirklich einen Anwalt oder Steuerberater mit reinziehen. Bei Steuerstrafrecht ist das nochmal eine eigene Welt. Aber wie die anderen sagen: erstmal Einspruch, das gibt dir Zeit. Viel Erfolg!

Viewing 4 posts - 1 through 4 (of 4 total)
  • You must be logged in to reply to this topic.