Berufsdermatosen gehören zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland und der Schweiz. Die Zahlen sind eindeutig: Rund 30 Prozent aller gemeldeten Berufskrankheiten betreffen die Haut. Besonders betroffen sind Beschäftigte im Friseurhandwerk, in der Pflege, im Baugewerbe und in der Reinigungsbranche. Ein gut ausgearbeiteter Hautschutzplan ist das zentrale Instrument, um dieser Belastung systematisch entgegenzuwirken.
Was ein Hautschutzplan leisten muss
Ein Hautschutzplan legt schriftlich fest, welche Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel in einem Betrieb bei welchen Tätigkeiten eingesetzt werden. Er ist kein allgemeines Informationsblatt, sondern ein tätigkeitsbezogenes Dokument. Das bedeutet: Der Plan benennt konkrete Arbeitsplätze, die dort vorhandenen Gefährdungen und die passenden Maßnahmen dazu.
Die rechtliche Grundlage in Deutschland bildet die TRGS 401, die Technische Regel für Gefahrstoffe zur Gefährdung durch Hautkontakt. In der Schweiz sind entsprechende Anforderungen über die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) sowie die SUVA-Richtlinien geregelt. Beide Systeme verlangen, dass Betriebe ab einer bestimmten Gefährdungsstufe schriftliche Hautschutzpläne vorhalten und diese für Mitarbeitende zugänglich machen.
Aufbau: Die drei Säulen des Hautschutzes
Ein vollständiger Hautschutzplan gliedert sich in drei Bereiche, die aufeinander aufbauen und nicht gegeneinander austauschbar sind.
- Hautschutz vor der Arbeit: Vor dem Kontakt mit Schadstoffen, Feuchtarbeit oder mechanischen Belastungen werden Schutzcremes oder Schutzfilme aufgetragen. Sie bilden eine Art Barriere, ersetzen aber keine persönliche Schutzausrüstung.
- Hautreinigung während und nach der Arbeit: Hier geht es um die Wahl des richtigen Reinigungsmittels. Stark scheuernde oder lösungsmittelhaltige Produkte greifen die Hautbarriere an. Hautschonende Reiniger mit pH-neutralen Eigenschaften sind vorzuziehen.
- Hautpflege nach der Arbeit: Am Ende der Schicht oder nach der Reinigung hilft eine Pflegecreme dabei, die natürliche Schutzfunktion der Haut wiederherzustellen. Dieser Schritt wird in der Praxis am häufigsten weggelassen, ist aber gerade bei täglicher Feuchtarbeit entscheidend.
Feuchtarbeit ist dabei ein zentraler Begriff: Wer mehr als zwei Stunden täglich feuchte Hände hat, Schutzhandschuhe trägt, die von innen feucht werden, oder mit wasserlöslichen Stoffen arbeitet, gilt als «Feuchtarbeiter». Ab vier Stunden täglich ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend.
Hautschutz und Schutzausrüstung: Was zusammengehört
Ein häufiges Missverständnis in der betrieblichen Praxis: Hautschutzprodukte ersetzen keine persönliche Schutzausrüstung. Handschuhe, Schutzkleidung und technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen oder nicht praktikabel sind, ergänzt der Hautschutzplan den Schutz.
Für Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte auf den Knien arbeiten, etwa im Fliesenleger- oder Bodenlegerhandwerk, gehören zum vollständigen Schutzkonzept auch technische Hilfsmittel wie Knieschoner. Wer sich mit dem Thema hautschutzplan und körpernahem Arbeitsschutz befasst, stößt schnell auf die Notwendigkeit, Haut und Gelenke gleichermaßen im Blick zu behalten. Beides gehört zu einem vollständigen Präventionskonzept.
Im Hautschutzplan selbst werden Handschuhe nach Typ und Material differenziert. Nitrilhandschuhe eignen sich für den Umgang mit Ölen und Fetten, Latexhandschuhe schützen besser bei Kontakt mit wässrigen Lösungen, Vinylhandschuhe sind für kurzfristigen Kontakt geeignet. Diese Differenzierung muss im Plan stehen, nicht irgendwo im Betriebshandbuch.
Wer erstellt den Hautschutzplan und wer trägt Verantwortung?
Die Verantwortung für die Erstellung liegt beim Arbeitgeber. In der Praxis übernehmen das häufig die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt oder eine Sicherheitsbeauftragte Person. Wichtig ist, dass der Plan nicht am Schreibtisch entsteht, sondern auf einer Gefährdungsbeurteilung basiert, die tatsächliche Arbeitsbedingungen widerspiegelt.
Berufsgenossenschaften wie die BG BAU, die BGW oder die BGHM bieten fertige Vorlagen an. Diese sind hilfreich als Ausgangspunkt, müssen aber betriebsspezifisch angepasst werden. Ein Hautschutzplan aus dem Internet, der unverändert ausgehängt wird, erfüllt die Anforderungen nicht. Im Fall einer Begehung durch Aufsichtsbehörden wird genau das geprüft.
Schulung und Aushang: Zwei unterschätzte Punkte
Selbst ein fachlich einwandfreier Hautschutzplan nützt wenig, wenn Beschäftigte ihn nicht kennen oder verstehen. Die TRGS 401 schreibt vor, dass Mitarbeitende über Inhalte und Anwendung unterwiesen werden müssen. Diese Unterweisung muss dokumentiert und mindestens einmal jährlich wiederholt werden.
Der Aushang am Arbeitsplatz ist ebenfalls verbindlich. Der Plan muss dort sichtbar hängen, wo die Gefährdung tatsächlich besteht, also in der Werkstatt, im Waschraum oder an der Umkleidekabine, nicht im Büro der Geschäftsführung. In Betrieben mit mehrsprachiger Belegschaft empfehlen Arbeitsschutzbehörden mehrsprachige Versionen, auch wenn das gesetzlich nicht explizit gefordert wird.
Typische Fehler und wie man sie vermeidet
In der betrieblichen Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Schwachstellen. Die häufigsten davon lassen sich klar benennen:
- Der Plan wurde vor fünf Jahren erstellt und seitdem nicht aktualisiert, obwohl sich Arbeitsstoffe oder Tätigkeiten verändert haben.
- Hautschutz- und Pflegemittel sind im Plan genannt, aber physisch nicht am Arbeitsplatz vorhanden.
- Mitarbeitende im Akkord überspringen den Hautschutzschritt, weil er als Zeitverlust gilt. Hier ist betriebliche Kultur gefragt, nicht nur Vorschriften.
- Der Plan unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Tätigkeiten oder Abteilungen, obwohl die Gefährdungen stark variieren.
Ein konkretes Beispiel aus der Metallverarbeitung: Wer mit Kühlschmierstoffen arbeitet, hat eine andere Hautbelastung als ein Kollege in der trockenen Montage. Beide unter einen pauschalen Plan zu fassen, entspricht weder dem Geist noch dem Buchstaben der TRGS 401.
Prävention rechnet sich
Die wirtschaftliche Argumentation für einen guten Hautschutzplan ist klar. Eine anerkannte Berufsdermatose verursacht im Durchschnitt Behandlungskosten von mehreren tausend Euro und führt oft zu langen Ausfallzeiten. Hautpflegeprodukte für einen kompletten Betrieb kosten im Vergleich dazu wenig. Hinzu kommen mögliche Bußgelder bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften, die je nach Schwere des Verstoßes bei mehreren Tausend Euro beginnen können.
Wer den Hautschutzplan nicht als Bürokratiepflicht begreift, sondern als Teil eines funktionierenden Präventionssystems, schützt die Gesundheit seiner Beschäftigten, reduziert Ausfallzeiten und handelt rechtskonform. Das ist kein Gegensatz, sondern dasselbe Ziel.



