Frankreich bleibt für Schweizer KMU einer der wichtigsten Nachbarmärkte. Rund 22.000 Schweizer Unternehmen unterhalten Geschäftsbeziehungen nach Frankreich, und die Zahl der grenzüberschreitenden Dienstreisen ist seit 2023 wieder auf Vor-Pandemie-Niveau gestiegen. Gleichzeitig haben sich steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und einreisebezogene Rahmenbedingungen verändert. Wer 2026 mit dem Team nach Paris, Lyon oder Bordeaux fährt, sollte sich nicht auf das Wissen von vor drei Jahren verlassen.
Einreise und Dokumentenpflicht
Für Schweizer Staatsangehörige gilt weiterhin Reisefreiheit in den Schengen-Raum. Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis genügt. Doch spätestens ab 2025 sollten alle Reisenden das ETIAS-System im Blick haben: Das europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem wird schrittweise eingeführt und betrifft auch Drittstaatsangehörige, die über die Schweiz einreisen oder im Unternehmen mitreisen. Für Mitarbeitende ohne Schweizer oder EU-Pass ist eine frühzeitige Prüfung der Einreisebedingungen Pflicht, nicht Kür.
Wer Firmenwagen oder Mietfahrzeug über die Grenze bringt, sollte die Fahrzeugpapiere und eine Vollmacht des Fahrzeughalters mitführen, falls das Kennzeichen nicht auf den Fahrer lautet. Frankreich kontrolliert das punktuell, besonders in Grenznähe zur Schweiz.
Entsendung und die 183-Tage-Regel
Das Thema Entsendung betrifft längst nicht mehr nur Konzerne. Auch ein Handwerksbetrieb mit vier Mitarbeitenden, der über mehrere Wochen auf einer Baustelle in der Elsass-Region tätig ist, muss die französischen Entsendevorschriften einhalten. Seit der Überarbeitung der EU-Entsenderichtlinie gilt: Wer Mitarbeitende länger als 12 Monate nach Frankreich schickt, schuldet diesen grundsätzlich die vollständigen lokalen Arbeitsbedingungen inklusive französischem Mindestlohn (2025: 11,88 Euro brutto pro Stunde) und kollektivvertraglicher Zulagen.
Die Meldepflicht bei der französischen Behörde SIPSI greift bereits ab dem ersten Arbeitstag auf französischem Boden. Eine vergessene Meldung kann Bußgelder von bis zu 4.000 Euro pro nicht gemeldeter Person nach sich ziehen. Für viele KMU ist das ein unterschätztes Risiko.
Steuerlich gilt die 183-Tage-Regel im Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Frankreich als Orientierung, aber sie ist kein Freifahrtschein. Entscheidend ist auch, wer wirtschaftlich der Arbeitgeber ist und wo die Vergütung gebucht wird. Eine kurze Abklärung mit dem Treuhänder lohnt sich vor jeder längeren Entsendung.
Spesenabrechnungen und Mehrwertsteuer
Frankreich hat eine der kompliziertesten Mehrwertsteuerstrukturen in Europa. Der Standardsatz liegt bei 20 Prozent, für Restaurantleistungen gelten 10 Prozent, für bestimmte Lebensmittel 5,5 Prozent. Für Schweizer KMU interessant: Die im Ausland bezahlte Mehrwertsteuer auf Geschäftsausgaben lässt sich in vielen Fällen via EU-Vorsteuererstattungsverfahren zurückfordern, sofern das Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist. Die Frist läuft jeweils bis zum 30. September des Folgejahres.
Belege sollten vollständig und auf den Firmennamen ausgestellt sein. Ein Kassenzettel aus einem Pariser Bistro ohne Firmenangabe reicht für eine korrekte Spesenabrechnung nicht aus. Wer das intern nicht kommuniziert, stößt regelmäßig auf Probleme beim Jahresabschluss.
Urlaub kombinieren: Was arbeitsrechtlich gilt
Viele Mitarbeitende nutzen Dienstreisen, um privaten Urlaub anzuhängen. Das ist grundsätzlich möglich, bringt aber arbeitsrechtliche Fragen mit sich. Wer nach einer Konferenz in Nizza zwei Wochen Ferien in der Côte d’Azur dranhängt, ist ab dem Moment der Konferenzende nicht mehr dienstlich unterwegs. Krankenversicherungsschutz, Unfallversicherung und Haftungsfragen können sich verändern, je nachdem ob das Unternehmen die Privatreise aktiv mitorganisiert oder nur duldet.
Praktisch empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Das Ende der Dienstreise wird schriftlich festgehalten (Datum, Uhrzeit), die Privatreise beginnt formal danach. Flug- oder Bahnkosten werden nur bis zum Ende des dienstlichen Teils erstattet. Eine kurze interne Richtlinie schafft Klarheit und vermeidet Diskussionen.
Für die Urlaubsplanung selbst lohnt es sich, aktuelle Informationen einzuholen. Wer sich über Regionen, Reisezeiten, lokale Gegebenheiten und Unterkunftsmöglichkeiten informieren möchte, findet auf Plattformen wie Urlaub in Frankreich gut strukturierte Inhalte zu verschiedenen Destinationen und Reisestilen.
Praktische Checkliste für KMU-Reisende
- Reisedokumente: Personalausweis oder Pass für alle Mitreisenden prüfen, Gültigkeitsdatum beachten
- Entsendung melden: SIPSI-Meldung vor Arbeitsantritt in Frankreich, auch bei kurzen Einsätzen
- Sozialversicherung: A1-Bescheinigung für jeden Mitarbeitenden beantragen und mitführen
- Spesen: Belege mit vollständiger Firmenangabe verlangen, MwSt-Erstattung prüfen
- Fahrzeug: Fahrzeugausweis und Vollmacht bei Fremdfahrzeugen
- Privatanteil: Übergang Dienstreise/Privatreise schriftlich festhalten
- Roaming: EU-Datenpakete gelten für Frankreich, aber bei intensiver Nutzung Volumenlimits prüfen
Gesundheit und Notfallvorsorge
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt für Schweizer Staatsangehörige in Frankreich. Sie deckt die medizinische Grundversorgung ab, aber nicht alle Leistungen. Wer mit Vorerkrankungen reist oder längere Aufenthalte plant, sollte zusätzlich eine Reisekrankenversicherung abschließen, die auch Rücktransport einschließt. Ein Rücktransport aus dem Süden Frankreichs in die Schweiz kann je nach Lage und Zustand 5.000 bis 15.000 Euro kosten.
Frankreich hat 2024 die Möglichkeit für telemedizinische Konsultationen ausgebaut. In vielen Regionen können auch Touristen und Dienstreisende über Apps wie Doctolib kurzfristig Arzttermine buchen, teils auf Englisch oder mit automatischer Übersetzungsunterstützung. Das reduziert den Aufwand im Krankheitsfall erheblich.
Fazit: Planung zahlt sich aus
Frankreich ist kein kompliziertes Reiseziel, aber eines, das bei geschäftlichen Aufenthalten mehr Vorbereitung erfordert, als viele KMU einplanen. Die Kombination aus Entsenderegelungen, Meldepflichten und steuerlichen Details ist überschaubar, wenn man sie frühzeitig angeht. Wer einmal die internen Prozesse aufgesetzt hat, spart beim zweiten und dritten Frankreich-Einsatz deutlich Zeit. Und wer den Besuch mit ein paar Ferientagen verbindet, hat ohnehin den besseren Teil der Arbeit.




