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Säule 3a Maximalbetrag 2025: Alles auf einen Blick

by Interessen Verband Schweiz
März 28, 2026
in Finanzen & Dienstleistungen
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Inhaltsverzeichnis
  1. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
  2. Was ist der Säule 3a Maximalbetrag 2024?
    1. Wie hoch ist der Maximalbetrag Säule 3a 2024 für Angestellte?
    2. Wie hoch ist der Maximalbetrag Säule 3a 2024 für Selbstständige ohne Pensionskasse?
  3. Wie hat sich der Maximalbetrag Säule 3a von 2023 auf 2024 verändert?
    1. Warum wird der Maximalbetrag Säule 3a jährlich angepasst?
    2. Welche Behörde legt den Maximalbetrag Säule 3a fest?
  4. Wer darf den vollen Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen?
    1. Können Teilzeitangestellte den vollen Maximalbetrag Säule 3a einzahlen?
    2. Dürfen Rentner noch in die Säule 3a einzahlen?
  5. Wie wird der Maximalbetrag Säule 3a steuerlich abgezogen?
    1. In welcher Steuererklärung trägt man den Maximalbetrag Säule 3a ein?
    2. Wie viel Steuern spart man mit dem Maximalbetrag Säule 3a 2024?
  6. Bis wann muss der Maximalbetrag Säule 3a 2024 einbezahlt sein?
    1. Was passiert, wenn man den Maximalbetrag Säule 3a nicht ausschöpft?
    2. Kann man verpasste Einzahlungen in die Säule 3a nachholen?
  7. Wo kann man den Maximalbetrag Säule 3a 2024 einzahlen?
    1. Säule 3a Bank oder Versicherung: Was ist sinnvoller für den Maximalbetrag?
    2. Kann man den Maximalbetrag auf mehrere Säule 3a Konten aufteilen?
  8. Wie entwickelt sich der Maximalbetrag Säule 3a voraussichtlich 2025 und 2026?
  9. Häufige Fragen zum Säule 3a Maximalbetrag 2024
    1. Kann ich als Grenzgänger in die Säule 3a einzahlen?
    2. Zählen Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse zum Säule 3a Maximalbetrag?
    3. Was passiert, wenn ich mehr als den Maximalbetrag einzahle?
    4. Gilt der Maximalbetrag Säule 3a pro Person oder pro Haushalt?
    5. Lohnt sich die Einzahlung des Maximalbetrags auch bei tiefem Einkommen?
  10. Fazit
    1. ÜBER DEN AUTOR

Der Säule 3a Maximalbetrag 2024 bezeichnet den gesetzlich festgelegten Höchstbetrag, den eine in der Schweiz erwerbstätige Person pro Kalenderjahr in die private Vorsorge der Säule 3a einzahlen darf. Für Angestellte mit Pensionskassenanschluss beträgt dieser Betrag im Jahr 2024 exakt CHF 7’056. Selbstständigerwerbende ohne 2. Säule dürfen bis zu CHF 35’280 einzahlen – maximal jedoch 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens. Dieser Maximalbetrag ist zentral für die steuerliche Optimierung, da jeder einbezahlte Franken direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann. Der Bundesrat passt diesen Betrag periodisch an die Lohn- und Preisentwicklung an, weshalb er sich von Jahr zu Jahr verändern kann.

Kurz zusammengefasst: Der Maximalbetrag Säule 3a liegt 2024 bei CHF 7’056 für Angestellte und CHF 35’280 für Selbstständige ohne Pensionskasse. Die Einzahlung muss bis 31. Dezember 2024 erfolgen, um steuerlich wirksam zu sein. Nicht ausgeschöpfte Beträge können derzeit nicht nachgeholt werden – ab 2026 ändert sich dies voraussichtlich durch eine neue Einkaufsregelung.
Wichtiger Hinweis: Wer den Maximalbetrag 2024 nicht bis spätestens 31. Dezember 2024 einbezahlt, verliert den steuerlichen Abzug für dieses Jahr unwiderruflich. Eine rückwirkende Einzahlung für vergangene Jahre ist nach geltendem Recht (Stand 2024) noch nicht möglich. Planen Sie Ihre Einzahlung rechtzeitig.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • • Maximalbetrag 2024 Angestellte: CHF 7’056 (mit Pensionskasse)
  • • Maximalbetrag 2024 Selbstständige: CHF 35’280 oder 20 % des Nettoeinkommens (ohne Pensionskasse)
  • • Einzahlungsfrist: Bis 31. Dezember 2024 – keine Nachholmöglichkeit für verpasste Jahre
  • • Steuerabzug: 100 % des einbezahlten Betrags ist vom steuerbaren Einkommen abziehbar
  • • Aufteilung: Einzahlungen auf mehrere 3a-Konten möglich, Total darf Maximalbetrag nicht übersteigen

«Viele Schweizerinnen und Schweizer verschenken jedes Jahr mehrere Hundert Franken, weil sie den Säule-3a-Maximalbetrag nicht voll ausschöpfen. Dabei ist die Einzahlung eines der wenigen legalen Steuerspar-Instrumente, das sofort und vollständig wirkt. Mein Rat: Richten Sie einen Dauerauftrag ein und zahlen Sie monatlich ein – so ist der Betrag bis Dezember erreicht, ohne dass es im Budget wehtut.»
– Dr. Marco Bernasconi, Experte für Schweizer Vorsorgeplanung und Steueroptimierung.

Was ist der Säule 3a Maximalbetrag 2024?

Der Säule 3a Maximalbetrag 2024 ist der vom Bundesrat festgelegte Höchstbetrag für steuerlich begünstigte Einzahlungen in die gebundene Vorsorge. Für Personen mit Pensionskassenanschluss liegt er bei CHF 7’056, für Selbstständige ohne 2. Säule bei CHF 35’280.

Die Säule 3a gehört zum Drei-Säulen-System der Schweiz und bildet die dritte, freiwillige Vorsorgesäule. Während die erste Säule (AHV/IV) die Existenzsicherung und die zweite Säule (BVG/Pensionskasse) die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards abdeckt, dient die Säule 3a der individuellen Ergänzung. Der Maximalbetrag definiert die Obergrenze, bis zu der Einzahlungen steuerlich privilegiert sind. Das bedeutet konkret: Jeder einbezahlte Franken bis zum Maximalbetrag reduziert das steuerbare Einkommen bei der direkten Bundessteuer und den Kantons- sowie Gemeindesteuern.

Die gesetzliche Grundlage findet sich in Art. 7 der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3). Der Maximalbetrag wird periodisch durch den Bundesrat angepasst und orientiert sich am oberen Grenzbetrag der BVG-Obligatoriumsgrenze.

Wie hoch ist der Maximalbetrag Säule 3a 2024 für Angestellte?

Der Maximalbetrag Säule 3a 2024 beträgt für Angestellte mit Anschluss an eine Pensionskasse (2. Säule) genau CHF 7’056 pro Kalenderjahr. Dieser Betrag gilt unabhängig vom Beschäftigungsgrad oder der Lohnhöhe.

Das bedeutet: Ob Sie CHF 60’000 oder CHF 200’000 im Jahr verdienen – der maximal abzugsfähige Betrag bleibt identisch. Es handelt sich um eine absolute Obergrenze, nicht um einen prozentualen Anteil des Einkommens. Voraussetzung ist einzig, dass Sie im betreffenden Kalenderjahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen und einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge angeschlossen sind.

Wichtige Details für Angestellte:

a) Der Betrag von CHF 7’056 gilt pro Person, nicht pro Haushalt. Ein Ehepaar kann also zusammen bis zu CHF 14’112 einzahlen, sofern beide erwerbstätig sind.
b) Auch Arbeitnehmer mit einem Nebenerwerb zahlen maximal CHF 7’056 ein – die Konten werden nicht pro Arbeitgeber geführt.
c) Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse und Säule-3a-Einzahlungen sind zwei separate Abzüge und können parallel genutzt werden.

Wie hoch ist der Maximalbetrag Säule 3a 2024 für Selbstständige ohne Pensionskasse?

Selbstständigerwerbende ohne Anschluss an eine Pensionskasse dürfen 2024 bis zu CHF 35’280 in die Säule 3a einzahlen. Dieser Betrag ist gleichzeitig auf 20 Prozent des jährlichen Nettoerwerbseinkommens begrenzt – es gilt der tiefere der beiden Werte.

Siehe auch:  Kredit trotz Arbeitslosigkeit in der Schweiz: Lösungen für Ihre Finanzen

Diese sogenannte «grosse Säule 3a» kompensiert die fehlende zweite Säule. Da Selbstständige ohne freiwilligen Pensionskassenanschluss kein BVG-Obligatorium kennen, erhalten sie im Gegenzug einen deutlich höheren 3a-Spielraum. Doch Achtung: Die 20-Prozent-Regel wirkt als effektive Begrenzung. Verdient eine selbstständige Person netto CHF 100’000, liegt der maximale Abzug bei CHF 20’000 – nicht bei CHF 35’280.

Expert Insight:
Das Nettoerwerbseinkommen berechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der Geschäftsaufwände und der AHV/IV/EO-Beiträge. Viele Selbstständige überschätzen ihr Nettoeinkommen und zahlen zu viel ein – was bei einer Steuerprüfung zu Nachforderungen führen kann. Lassen Sie Ihren Treuhänder den exakten Betrag berechnen, bevor Sie die Überweisung auslösen.

Wie hat sich der Maximalbetrag Säule 3a von 2023 auf 2024 verändert?

Der Maximalbetrag Säule 3a hat sich von 2023 auf 2024 nicht verändert. Sowohl 2023 als auch 2024 gilt für Angestellte mit Pensionskasse der Betrag von CHF 7’056. Für Selbstständige ohne 2. Säule bleibt er bei CHF 35’280.

Die letzte Erhöhung fand per 1. Januar 2023 statt. Damals stieg der Betrag von CHF 6’883 (gültig seit 2021) auf die aktuellen CHF 7’056. Dieser Sprung von CHF 173 entsprach einer Anpassung von rund 2,5 Prozent. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der letzten Jahre:

Jahr Mit Pensionskasse (kleine 3a) Ohne Pensionskasse (grosse 3a) Veränderung
2019–2020 CHF 6’826 CHF 34’128 —
2021–2022 CHF 6’883 CHF 34’416 + CHF 57
2023 CHF 7’056 CHF 35’280 + CHF 173
2024 CHF 7’056 CHF 35’280 keine Änderung

Warum wird der Maximalbetrag Säule 3a jährlich angepasst?

Der Maximalbetrag Säule 3a wird angepasst, um die Inflation und die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung auszugleichen. Die Anpassung erfolgt allerdings nicht jedes Jahr automatisch, sondern nur bei Veränderung des BVG-Grenzbetrags.

Der 3a-Maximalbetrag ist rechnerisch an den oberen BVG-Grenzbetrag (Koordinationsabzug) gekoppelt. Konkret entspricht die kleine Säule 3a 8 Prozent dieses Grenzbetrags. Der obere Grenzbetrag liegt 2024 bei CHF 88’200, weshalb sich der 3a-Maximalbetrag wie folgt errechnet: CHF 88’200 × 8 % = CHF 7’056. Wenn der Bundesrat den BVG-Grenzbetrag anhebt – typischerweise aufgrund des Mischindexes aus Lohn- und Preisentwicklung – steigt auch der Säule-3a-Maximalbetrag automatisch mit.

Die Anpassung erfolgt in der Regel im Zweijahresrhythmus. Es gibt kein starres Muster. In Jahren mit stabiler Teuerung bleibt der Betrag unverändert, wie es 2024 der Fall ist.

Welche Behörde legt den Maximalbetrag Säule 3a fest?

Der Bundesrat legt den Maximalbetrag Säule 3a fest. Er stützt sich dabei auf die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) und passt die Beträge durch Verordnungsänderung an.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert jeweils im Herbst des Vorjahres die gültigen Beträge für das kommende Steuerjahr. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) liefert die versicherungstechnischen Grundlagen und berechnet den Mischindex. Die OAK BV (Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge) hat keine direkte Zuständigkeit für den 3a-Maximalbetrag, überwacht aber die systemische Kohärenz der Vorsorge insgesamt.

Wer darf den vollen Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen?

Den vollen Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen darf jede Person, die in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt. Es spielt keine Rolle, ob jemand Vollzeit, Teilzeit oder selbstständig arbeitet – entscheidend ist die Erwerbstätigkeit.

Die Berechtigung zur Einzahlung in die Säule 3a ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

a) Sie erzielen im betreffenden Kalenderjahr ein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz.
b) Sie haben das ordentliche AHV-Rentenalter noch nicht erreicht (oder arbeiten maximal fünf Jahre darüber hinaus).
c) Sie sind bei einer anerkannten Vorsorgeeinrichtung (Bank oder Versicherung) angeschlossen.

Nicht berechtigt sind Personen ohne Erwerbseinkommen – etwa Hausfrauen oder Hausmänner, Studierende ohne Nebenjob oder Personen, die ausschliesslich von Vermögenserträgen leben. Auch Grenzgänger, die nicht in der Schweiz AHV-pflichtig sind, haben grundsätzlich keinen 3a-Zugang (Ausnahme: Quellensteuerpflichtige mit Quasi-Ansässigkeit).

Können Teilzeitangestellte den vollen Maximalbetrag Säule 3a einzahlen?

Ja, Teilzeitangestellte dürfen den vollen Maximalbetrag von CHF 7’056 einzahlen – sofern sie einer Pensionskasse angeschlossen sind. Der Maximalbetrag wird nicht anteilsmässig nach Beschäftigungsgrad gekürzt.

Dies ist ein häufiges Missverständnis. Während der BVG-koordinierte Lohn in der zweiten Säule bei Teilzeitarbeit sinkt, bleibt der 3a-Maximalbetrag fix. Eine Person mit einem 50-Prozent-Pensum und einem Jahreslohn von CHF 40’000 darf also genauso CHF 7’056 einzahlen wie eine Vollzeitkraft mit CHF 120’000. Die einzige Voraussetzung: Es muss überhaupt ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen vorliegen. Theoretisch reicht bereits ein Erwerbseinkommen von CHF 1, um die volle Einzahlung zu rechtfertigen – wobei der Steuerabzug natürlich nur so viel bringt, wie steuerbares Einkommen vorhanden ist.

Expert Insight:
Für Teilzeitangestellte mit tiefem Einkommen kann die Säule 3a ein besonders effizientes Instrument sein. Da die Grenzsteuersätze progressiv wirken, kann eine Einzahlung von CHF 7’056 bei einem Einkommen von CHF 50’000 prozentual eine höhere Steuerersparnis erzeugen als bei einem Einkommen von CHF 200’000 – je nach Kanton und Gemeinde. Prüfen Sie Ihren individuellen Grenzsteuersatz, um das Potenzial realistisch einzuschätzen.

Dürfen Rentner noch in die Säule 3a einzahlen?

Ja, Rentner dürfen unter bestimmten Bedingungen weiterhin in die Säule 3a einzahlen. Voraussetzung ist, dass sie nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters noch erwerbstätig sind. Die Einzahlungsmöglichkeit besteht dann für maximal fünf zusätzliche Jahre.

Seit der AHV-21-Reform (in Kraft seit 1. Januar 2024) liegt das Referenzalter für Frauen und Männer schrittweise angepasst bei 65 Jahren. Wer über 65 hinaus arbeitet, kann bis maximal 70 in die Säule 3a einzahlen. Dabei gelten die gleichen Maximalbeträge wie für jüngere Erwerbstätige. Der Steuerabzug wirkt in vielen Fällen besonders attraktiv, da Rentner oft ein tieferes steuerbares Einkommen haben und die 3a-Einzahlung den Grenzsteuersatz deutlich senken kann.

Wer hingegen nicht mehr erwerbstätig ist, verliert das Einzahlungsrecht sofort – unabhängig vom Alter.

Wie wird der Maximalbetrag Säule 3a steuerlich abgezogen?

Der Maximalbetrag Säule 3a wird als pauschaler Abzug vom steuerbaren Einkommen vorgenommen. Die Einzahlung wird sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern vollständig angerechnet – vorausgesetzt, die Einzahlung erfolgt auf ein anerkanntes 3a-Konto oder eine 3a-Police.

Siehe auch:  Kredit trotz Betreibung: So klappt's

Der steuerliche Mechanismus funktioniert folgendermassen:

a) Sie zahlen im Laufe des Jahres 2024 bis zu CHF 7’056 auf Ihr Säule-3a-Konto ein.
b) Die Vorsorgestiftung stellt Ihnen eine Bescheinigung über die geleisteten Einzahlungen aus.
c) Sie deklarieren den Betrag in Ihrer Steuererklärung als Abzug vom Einkommen.
d) Ihr steuerbares Einkommen sinkt um exakt den einbezahlten Betrag.

Der Abzug erfolgt «above the line», das heisst vor der Berechnung des steuerbaren Einkommens. Er ist kein Steuerkredit (Abzug von der Steuerschuld), sondern eine Einkommensreduktion. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt daher vom persönlichen Grenzsteuersatz ab.

In welcher Steuererklärung trägt man den Maximalbetrag Säule 3a ein?

Den Maximalbetrag Säule 3a trägt man in der Steuererklärung des Einzahlungsjahres ein. Für Einzahlungen im Jahr 2024 ist dies die Steuererklärung 2024, die typischerweise im Frühjahr 2025 ausgefüllt wird.

In den meisten Kantonen findet sich der Eintrag im Abschnitt «Abzüge» unter der Rubrik «Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (Säule 3a)». Je nach Kanton heisst das Feld leicht anders. In Zürich ist es beispielsweise Ziffer 24.1, in Bern das Feld 4.20. Die Einzahlungsbestätigung der Bank oder Versicherung muss der Steuererklärung als Beleg beigelegt werden. Seit der Digitalisierung der Steuererklärungen übermitteln viele Vorsorgestiftungen die Bescheinigungen automatisch an die kantonale Steuerverwaltung – prüfen Sie dennoch die korrekte Übernahme.

Wie viel Steuern spart man mit dem Maximalbetrag Säule 3a 2024?

Die Steuerersparnis mit dem Maximalbetrag Säule 3a 2024 beträgt je nach Wohnort, Einkommen und Familienstand zwischen CHF 1’500 und CHF 2’800 pro Jahr. Der genaue Betrag hängt vom individuellen Grenzsteuersatz ab.

Als Faustregel gilt: In einem Hochsteuerkanton wie Bern oder Basel-Stadt mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 100’000 liegt die Steuerersparnis bei rund CHF 2’300 bis CHF 2’500. In einem Tiefsteuerkanton wie Zug oder Schwyz bei CHF 1’400 bis CHF 1’700. Die folgende Beispielrechnung verdeutlicht den Effekt:

Parameter Ohne 3a-Einzahlung Mit 3a-Einzahlung
Bruttoeinkommen CHF 100’000 CHF 100’000
Säule-3a-Abzug CHF 0 CHF 7’056
Steuerbares Einkommen (nach Abzügen) CHF 78’000 CHF 70’944
Geschätzte Steuerlast (Kanton Zürich, ledig) ca. CHF 16’800 ca. CHF 14’500
Steuerersparnis — ca. CHF 2’300

Hinweis: Werte sind Richtwerte und variieren je nach persönlichen Abzügen und Gemeindesteuerrate.

Bis wann muss der Maximalbetrag Säule 3a 2024 einbezahlt sein?

Der Maximalbetrag Säule 3a 2024 muss bis spätestens 31. Dezember 2024 auf dem Vorsorgekonto gutgeschrieben sein. Massgebend ist das Valutadatum, nicht das Überweisungsdatum. Zahlungen, die am 2. Januar 2025 verbucht werden, gelten für das Steuerjahr 2025.

In der Praxis bedeutet dies: Überweisungen per E-Banking sollten spätestens am 27. oder 28. Dezember ausgelöst werden, damit die Gutschrift noch innerhalb des Kalenderjahres erfolgt. Bareinzahlungen am Postschalter werden sofort verbucht, sind aber aufgrund der Feiertage oft nur bis zum 23. Dezember möglich. Daueraufträge mit monatlicher Einzahlung (z. B. CHF 588 pro Monat) sind die sicherste Variante, um den Maximalbetrag fristgerecht auszuschöpfen.

Was passiert, wenn man den Maximalbetrag Säule 3a nicht ausschöpft?

Wenn Sie den Maximalbetrag Säule 3a 2024 nicht vollständig ausschöpfen, verfällt der nicht genutzte Betrag. Es gibt keinen Übertrag auf das Folgejahr. Wer 2024 nur CHF 4’000 statt CHF 7’056 einzahlt, kann 2025 nicht CHF 10’112 einzahlen.

Jeder nicht einbezahlte Franken bedeutet einen verlorenen Steuerabzug. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent entspricht die Differenz von CHF 3’056 einer entgangenen Steuerersparnis von rund CHF 917. Über eine Erwerbstätigkeit von 40 Jahren summieren sich solche Lücken zu fünfstelligen Beträgen an verschenktem Vorsorgekapital und Steuereinsparungen.

Kann man verpasste Einzahlungen in die Säule 3a nachholen?

Nach geltendem Recht (Stand 2024) ist eine Nachholung verpasster Einzahlungen in die Säule 3a nicht möglich. Das Parlament hat jedoch eine Gesetzesänderung beschlossen, die voraussichtlich ab 2026 in Kraft tritt und rückwirkende Einkäufe ermöglicht.

Die neue Regelung sieht vor, dass versäumte Einzahlungen für maximal zehn zurückliegende Jahre nachgeholt werden können. Die Nachzahlung ist pro Jahr auf den jeweils geltenden Maximalbetrag begrenzt, zusätzlich zur regulären Einzahlung des laufenden Jahres. Das bedeutet: Ab 2026 könnten Sie in einem Jahr bis zu CHF 14’112 einzahlen (CHF 7’056 regulär + CHF 7’056 Nachholung). Voraussetzung ist, dass in den nachzuholenden Jahren ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt wurde und der Maximalbetrag nicht ausgeschöpft wurde.

Expert Insight:
Die geplante Nachholmöglichkeit ist ein Paradigmenwechsel in der Säule 3a. Für junge Erwerbstätige und Personen mit schwankendem Einkommen ist sie eine enorme Chance. Doch Vorsicht: Die Übergangsfrist und die genauen Modalitäten sind noch nicht definitiv. Handeln Sie nicht auf Basis von Entwürfen – zahlen Sie 2024 den vollen Maximalbetrag ein. Was sicher ist: Der Steuerabzug für 2024 verfällt ohne Einzahlung unwiderruflich.

Wo kann man den Maximalbetrag Säule 3a 2024 einzahlen?

Den Maximalbetrag Säule 3a 2024 können Sie bei einer Bank (Säule 3a Kontolösung oder Fondslösung) oder bei einer Versicherung (Säule 3a Versicherungspolice) einzahlen. Beide Varianten sind steuerlich gleichwertig – die Einzahlung ist bis zum Maximalbetrag vollständig abzugsfähig.

Zu den bekanntesten Anbietern gehören:

a) Banken: UBS, Credit Suisse (neu UBS), Raiffeisen, Zürcher Kantonalbank, PostFinance, Migros Bank sowie digitale Anbieter wie VIAC, Frankly (Zürcher Kantonalbank), finpension und Descartes Vorsorge.
b) Versicherungen: Swiss Life, AXA, Helvetia, Zurich, Baloise, Mobiliar und Generali.
c) Hybridanbieter: Einige Fintechs bieten Fondslösungen mit Versicherungszusatzoptionen an.

Säule 3a Bank oder Versicherung: Was ist sinnvoller für den Maximalbetrag?

Für den reinen Maximalbetrag ist eine Banklösung in den meisten Fällen flexibler und kostengünstiger als eine Versicherungslösung. Der Grund: Banklösungen haben keine Bindungsfristen, tiefere Gebühren und erlauben jährlich variable Einzahlungen bis zum Maximalbetrag.

Versicherungslösungen kombinieren die 3a-Einzahlung mit einem Risikoschutz (Todesfall, Erwerbsunfähigkeit). Dieser Zusatzschutz kostet Geld und reduziert den Sparanteil. Dafür bieten Versicherungen eine Disziplinierungsfunktion: Die Prämie ist vertraglich fixiert, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, den Maximalbetrag tatsächlich jedes Jahr auszuschöpfen.

Siehe auch:  Darlehen oder Kredit - Was ist der Unterschied in der Schweiz?
Kriterium Banklösung Versicherungslösung
Flexibilität der Einzahlung ✅ Frei wählbar (0 bis Max.) ❌ Fixe Prämie
Kosten (TER / Gebühren) ✅ 0.00–0.50 % ❌ 0.80–1.50 %+
Risikoschutz inklusive ❌ Nein ✅ Ja
Kündbarkeit ✅ Jederzeit (mit Bezugsgründen) ❌ Rückkaufswert oft unter Einzahlung
Anlagemöglichkeiten ✅ Breites Fondsangebot ⚠️ Eingeschränkte Auswahl

Kann man den Maximalbetrag auf mehrere Säule 3a Konten aufteilen?

Ja, Sie können den Maximalbetrag auf mehrere Säule-3a-Konten verteilen. Empfohlen werden in der Praxis zwei bis fünf Konten. Der Gesamtbetrag aller Einzahlungen darf den Maximalbetrag pro Jahr jedoch nicht überschreiten.

Die Aufteilung auf mehrere Konten ist eine der wichtigsten Vorsorgestrategien. Der Grund liegt im gestaffelten Bezug: Säule-3a-Guthaben werden bei der Auszahlung separat und progressiv besteuert. Wer alles auf einem Konto hat, bezahlt bei der Auszahlung einen höheren Steuersatz. Wer das Guthaben auf mehrere Konten verteilt und diese über verschiedene Steuerjahre gestaffelt bezieht, spart bei der Auszahlungsbesteuerung erheblich – je nach Kanton mehrere Tausend Franken.

Eine praxiserprobte Strategie:

a) Eröffnen Sie drei bis fünf 3a-Konten bei verschiedenen Anbietern.
b) Füllen Sie jeweils ein Konto pro Phase auf (z. B. Konto 1 von 2020 bis 2027, Konto 2 von 2028 bis 2035 usw.).
c) Beziehen Sie die Konten ab fünf Jahre vor der Pensionierung gestaffelt – ein Konto pro Jahr.

Wie entwickelt sich der Maximalbetrag Säule 3a voraussichtlich 2025 und 2026?

Eine offizielle Erhöhung des Maximalbetrags Säule 3a für 2025 ist noch nicht bestätigt (Stand: aktuelle Publikation). Experten rechnen mit einer möglichen Anhebung auf CHF 7’258 ab 2025, falls der obere BVG-Grenzbetrag angepasst wird. Für 2026 wird ein Betrag von CHF 7’258 bis CHF 7’460 erwartet.

Die Prognose basiert auf folgenden Faktoren:

a) Teuerung (LIK): Die Inflation in der Schweiz lag 2023 bei rund 2,1 % und wird 2024 auf ca. 1,3 % geschätzt. Sinkende Inflationsraten sprechen gegen eine starke Erhöhung.
b) Lohnentwicklung: Die Nominallöhne stiegen 2023 um etwa 1,7 %. Der Mischindex (Durchschnitt aus Lohn- und Preisentwicklung) könnte eine moderate Anpassung rechtfertigen.
c) BVG-Reform: Die geplante BVG-Reform (über die 2024 abgestimmt wurde) hätte mittelfristig Auswirkungen auf den Koordinationsabzug und damit indirekt auf den 3a-Maximalbetrag.

Unabhängig von der exakten Höhe gilt: Warten Sie nicht auf eine mögliche Erhöhung. Zahlen Sie 2024 den aktuellen Maximalbetrag von CHF 7’056 ein. Jedes Jahr ohne Einzahlung ist ein verlorenes Steuersparpotenzial.

Expert Insight:
Langfristig wird der 3a-Maximalbetrag weiter steigen – das ist systemimmanent. Seit der Einführung der Säule 3a im Jahr 1987 hat sich der Maximalbetrag mehr als verdreifacht. Wer heute 30 Jahre alt ist und konsequent den Maximalbetrag einzahlt, wird bei der Pensionierung ein Guthaben von über CHF 400’000 allein aus den Einzahlungen angehäuft haben – plus Rendite. Das zeigt die Kraft der Regelmässigkeit.

Häufige Fragen zum Säule 3a Maximalbetrag 2024

Kann ich als Grenzgänger in die Säule 3a einzahlen?

Grenzgänger mit AHV-Pflicht in der Schweiz dürfen grundsätzlich in die Säule 3a einzahlen. Der steuerliche Abzug hängt jedoch vom Steuerabkommen zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzland ab. In Deutschland und Frankreich wird der Abzug teilweise nicht anerkannt. Klären Sie Ihre Situation mit einem Steuerberater.

Zählen Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse zum Säule 3a Maximalbetrag?

Nein, Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse (2. Säule) haben keinen Einfluss auf den Säule 3a Maximalbetrag. Die Säule 3a und die Pensionskasse sind zwei getrennte Vorsorgesäulen. Die CHF 7’056 stehen Ihnen unabhängig von der Höhe Ihrer BVG-Beiträge vollständig zur Verfügung.

Was passiert, wenn ich mehr als den Maximalbetrag einzahle?

Übersteigt Ihre Einzahlung den Maximalbetrag, muss die Vorsorgestiftung den überschüssigen Betrag zurückweisen oder zurückerstatten. In der Praxis blocken die meisten Banken und Versicherungen Einzahlungen über dem Limit automatisch. Sollte dennoch ein Überbetrag verbucht werden, ist dieser steuerlich nicht abzugsfähig.

Gilt der Maximalbetrag Säule 3a pro Person oder pro Haushalt?

Der Maximalbetrag gilt pro Person. In einem Haushalt mit zwei erwerbstätigen Partnern können also insgesamt CHF 14’112 (2 × CHF 7’056) in die Säule 3a einbezahlt werden. Beide Abzüge werden in der gemeinsamen Steuererklärung berücksichtigt.

Lohnt sich die Einzahlung des Maximalbetrags auch bei tiefem Einkommen?

Ja, auch bei tiefem Einkommen lohnt sich die Einzahlung – sofern das Geld nicht kurzfristig benötigt wird. Bereits ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 30’000 wirkt der Steuerabzug spürbar. Zudem profitiert das Kapital von steuerfreiem Zins- oder Kapitalwachstum während der gesamten Ansparphase.

Fazit

Der Säule 3a Maximalbetrag 2024 beträgt CHF 7’056 für Angestellte mit Pensionskasse und CHF 35’280 für Selbstständige ohne 2. Säule. Wer diesen Betrag konsequent jedes Jahr ausschöpft, kombiniert zwei Vorteile: eine sofortige Steuerersparnis von CHF 1’500 bis CHF 2’800 pro Jahr und einen langfristigen Vermögensaufbau für das Alter. Die Einzahlung muss bis 31. Dezember 2024 erfolgen – verpasste Beträge sind nach heutigem Recht unwiderruflich verloren. Ab voraussichtlich 2026 wird eine Nachholmöglichkeit für maximal zehn Jahre eingeführt. Bis dahin gilt: Jedes Jahr zählt. Richten Sie einen Dauerauftrag ein, verteilen Sie Ihr Guthaben auf mehrere Konten und wählen Sie einen kostengünstigen Anbieter mit passender Anlagestrategie. Der Maximalbetrag Säule 3a ist das effizienteste legale Steuerinstrument für Privatpersonen in der Schweiz – nutzen Sie es vollständig aus.

ÜBER DEN AUTOR

Daniel Keller – Dipl. Finanzplaner mit eidg. Fachausweis & Vorsorgespezialist. Daniel Keller berät seit über 14 Jahren Privatpersonen und KMU in der Schweiz zu Vorsorge-, Steuer- und Anlagestrategien. Nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität St. Gallen (HSG) arbeitete er zunächst bei einer grossen Schweizer Privatbank im Bereich Wealth Planning, bevor er sich auf die unabhängige Vorsorgeberatung spezialisierte. Er hat über 2’000 individuelle Vorsorgepläne erstellt und gilt als einer der profiliertesten Fachjournalisten im Bereich Schweizer Altersvorsorge. Seine Artikel erreichen monatlich über 180’000 Leserinnen und Leser. Seine Vision: Komplexe Vorsorge-Themen so aufbereiten, dass jede erwerbstätige Person in der Schweiz fundierte Entscheidungen treffen kann – ohne teure Berater.

Expertise: Säule 3a & Pensionskasse | Steueroptimierung für Privatpersonen | Nachhaltige Geldanlage (ESG-Vorsorge)

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