Home 1 › Forums › Willkommen & Vorstellung › Vorstellungsrunde › Erbe ausschlagen – wie lange hat man eigentlich Zeit?
Hallo zusammen, etwas off-topic für dieses Forum, aber ich frage mal in die Runde weil hier viele erfahrene Leute sind. Meine Mutter ist vor kurzem gestorben und ich bin laut Testament als Erbin eingesetzt. Das Problem: ich weiss noch gar nicht ob ich das Erbe überhaupt annehmen will, weil sie anscheinend auch Schulden hatte. Jetzt heisst es von allen Seiten was anderes – mal 3 Monate, mal 6 Wochen, mal gar kein Datum. Weiss jemand wie das in der Schweiz genau geregelt ist? Ich will auf keinen Fall eine Frist verpassen.
Das ist eine wichtig Frage, die viele unterschätzen. In der Schweiz beträgt die Frist zur Ausschlagung des Erbes grundsätzlich 3 Monate – gerechnet ab dem Zeitpunkt, wo du als Erbin von der Eröffnung des Erbgangs erfahren hast (Art. 567 ZGB). Die Frist kann unter Umständen verlängert werden wenn du ein begründetes Gesuch stells. Auf jeden Fall würde ich nicht zu lange warten und wenn du unsicher bist wegen der Schulden, kannst du auch ein öffentliches Inventar beantragen – das gibt dir mehr Zeit und Überblick.
TreuhandRita hat das gut zusammengefasst. Ich hatte vor ein paar Jahren eine ähnliche Situation, Onkel mit unklarer Vermögenslage. Was ich noch ergänzen kann: die 3 Monate laufen wirklich schnell, vor allem wenn man gerade mit dem Alltag beschäftigt ist und das Thema vor sich herschiebt. Ich hab damals auf der Seite https://www.fischer-erbrecht.de gute Informationen gefunden, die das Schweizer und deutsche Erbrecht verständlich erklären – hat mir zumindest geholfen die richtigen Fragen zu stellen bevor ich zum Notar gegangen bin.
Und bitte unbedingt schriftlich ausschlagen, mündlich reicht nicht. Das geht beim zuständigen Gericht am letzten Wohnsitz der Verstorbenen. Klingt bürokratisch aber da gibt es keine Ausnahmen. Viel Kraft dir in dieser Situation, ist ja nie einfach solche Sachen zu regeln wenn man gerade trauert.