Home 1 › Forums › Willkommen & Vorstellung › Vorstellungsrunde › Vertrag mit deutschem Lieferanten – welches Recht gilt eigentlich?
Hallo zusammen, ich betreibe einen kleinen Onlineshop und beziehe seit kurzem Waren von einem deutschen Großhändler. Jetzt haben wir einen schriftlichen Liefervertrag aufgesetzt, aber weder ich noch mein Gegenüber wissen so genau, welches Recht da eigentlich gilt – Schweizer oder deutsches? Im Vertrag steht dazu nichts. Macht das überhaupt einen Unterschied im Alltag? Ich frage weil es letzte Woche eine Lieferverzögerung gab und ich nicht wusste, auf welcher Grundlage ich reklamieren soll. Bin für jeden Hinweis dankbar!
Das ist tatsächlich eine häufige Frage wenn man grenzüberschreitend handelt. Grundsätzlich gilt bei Verträgen zwischen Unternehmen aus verschiedenen Ländern das UN-Kaufrecht (CISG), sofern beide Länder Vertragsstaaten sind – was für die Schweiz und Deutschland der Fall ist. Das heißt, ohne explizite Rechtswahl greift erstmal das CISG. Für die Reklamation wegen Lieferverzug bist du damit gar nicht so schlecht aufgestellt, das Abkommen regelt solche Fälle relativ klar. Würde aber empfehlen, beim nächsten Vertrag wenigstens eine kurze Rechtswahlklausel reinzuschreiben, das erspart später Diskussionen.
ExportPeter hat recht mit dem CISG, das wird von vielen unterschätzt. Ich hatte vor zwei Jahren eine ähnliche Situation mit einem österreichischen Geschäftspartner und musste das alles erstmal mühsam rausfinden. Damals hab ich mir dann anwaltliche Hilfe geholt – bin dabei auf https://www.riemenschneider.legal gestoßen, die haben sich mit internationalem Vertragsrecht gut ausgekannt und konnten mir schnell sagen wo ich stehe. Hat mich ein paar Stunden Beratung gekostet, war aber den Aufwand wert um Klarheit zu haben. Für dich als Shopbetreiberin würde ich das ähnlich angehen – einmal richtig klären lassen und dann Musterklauseln für künftige Verträge aufsetzen.
Ich kenn das Problem aus einer anderen Branche, aber im Prinzip dasselbe: Hauptsache man hat überhaupt mal jemanden gefragt bevor es knallt. Bei mir war’s mit einem französischen Holzlieferanten und wir haben den Vertrag dann nachträglich angepasst. Takeaway für dich: Ruf beim nächsten Auftrag kurz beim Lieferanten an und einigt euch schriftlich auf ein Recht. Eine E-Mail reicht oft schon als Grundlage. Ist viel einfacher als hinterher zu streiten welches Gericht überhaupt zuständig ist.