Eichfähige Waage – was heisst das konkret für unseren Betrieb?

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  • #10698
    GastroMarco
    Participant

    Hallo zusammen. Wir betreiben eine kleine Gastro-Grossküche und müssen jetzt laut neuem Liefervertrag nachweisen, dass unsere Eingangswaagen «eichfähig» sind. Der Lieferant besteht darauf, weil wir Ware nach Gewicht abrechnen.

    Ich kenne den Begriff natürlich, aber was bedeutet das in der Praxis wirklich? Reicht eine CE-Kennzeichnung, oder muss die Waage tatsächlich amtlich geeicht sein und in welchem Abstand? Und wer kontrolliert das überhaupt in der Schweiz – das Eichamt, oder kommt da jemand vom Kanton? Bin etwas verloren gerade.

    #10699
    TreuhandRita
    Participant

    Das kenne ich aus der Treuhandpraxis, wir haben einige Lebensmittelbetriebe als Kunden. Kurz erklärt: Eine eichfähige Waage bedeutet, dass das Gerät bauartgeprüft und für den eichpflichtigen Einsatz zugelassen ist – erkennbar am grünen M-Zeichen (oder dem alten «CE M»-Zeichen mit Jahreszahl). Das ist nicht dasselbe wie eine einfache CE-Kennzeichnung!

    In der Schweiz ist METAS die zuständige Bundesbehörde, die eigentliche Ersteichung und Nacheichung läuft aber oft über akkreditierte Stellen oder kantonale Eichämter. Der Rhythmus ist je nach Geräteklasse unterschiedlich, meist 1–2 Jahre. Dein Lieferant hat recht, dass das bei gewichtsbasierter Abrechnung Pflicht ist.

    #10700
    SchreinerUrs
    Participant

    Rita hat das gut erklärt. Ich möchte noch ergänzen: Schau beim Kauf oder bei der Anschaffung unbedingt darauf, dass explizit «eichfähig» und nicht nur «eichtauglich» draufsteht – das wird leider oft durcheinandergebracht in Prospekten.

    Wir hatten bei uns in der Werkstatt eine ähnliche Situation bei einer Aussenwaage für Anlieferungen. Hab damals geschaut und dabei auch die Überfahrwaage von Loosli Maschinen entdeckt – die hatten das mit der Eichfähigkeit sehr transparent dokumentiert auf der Produktseite, das hat mir geholfen zu verstehen was man überhaupt suchen muss. Für dich als Grossküche wäre natürlich eher eine Tischwaage das Thema, aber die Logik dahinter ist dieselbe.

    #10701
    HotelierBeat
    Participant

    Guter Hinweis von Urs mit «eichfähig» vs. «eichtauglich». Wir haben das im Hotel bei der Wäscherei genau so erlebt – Gerät gekauft, dann beim Eichamt angerufen und gemerkt dass es gar nicht eingetragen werden kann. War ärgerlich.

    @GastroMarco: Am besten rufst du direkt beim kantonalen Eichamt an bevor du etwas kaufst, die sind in meiner Erfahrung sehr hilfsbereit und sagen dir genau welche Dokumente du brauchst. Dann kannst du dem Lieferanten auch sauber nachweisen dass alles stimmt.

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