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Interessen Verband für Qualität in der Schweiz
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Energieeffizienz 2026: Was Verbände bei Sanierungen wissen müssen

by Interessen Verband Schweiz
August 31, 2026
in KMU & Regionales Gewerbe
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Inhaltsverzeichnis
  1. Was die neue Gebäuderichtlinie konkret fordert
  2. Warum Verbände jetzt handeln müssen
  3. Fördermittel: Wo Geld verfügbar ist
  4. Sanierungsfahrplan: Was technisch gefragt ist
  5. Der politische Rahmen im Blick behalten
  6. Praktische Schritte für den Verband

Wer als Verband seine Mitglieder bei Fragen rund um Immobilien und Gebäude berät, kommt an einem Thema 2025 und 2026 nicht vorbei: den verschärften Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) wurde 2024 überarbeitet und zieht konkrete Konsequenzen nach sich, auch für Eigentümer und Betreiber von Bestandsgebäuden in der Schweiz und im angrenzenden EU-Raum. Verbände, die Mitglieder mit eigenem Immobilienbestand haben oder in Branchen aktiv sind, die Gebäude betreiben, sollten die neuen Spielregeln kennen.

Was die neue Gebäuderichtlinie konkret fordert

Die überarbeitete EPBD schreibt vor, dass alle Neubauten in der EU ab 2030 als Nullemissionsgebäude errichtet werden müssen. Öffentliche Neubauten müssen diesen Standard bereits ab 2028 erfüllen. Doch entscheidender für den Großteil der Mitglieder von Verbänden ist die Regelung für Bestandsgebäude: Die energieschlechtesten 16 Prozent des Gebäudebestands im Nicht-Wohnbereich sollen bis 2030 auf mindestens Energieeffizienzklasse E angehoben werden, bis 2033 dann auf Klasse D. Das klingt zunächst abstrakt, trifft aber reale Gebäude.

In der Praxis bedeutet das: Wer ein Bürogebäude, ein Vereinsheim, eine Werkstatt oder eine gewerblich genutzte Liegenschaft betreibt, die heute in den Energieklassen F oder G eingestuft ist, hat konkrete Sanierungsfristen vor sich. In Deutschland und Österreich wird die Richtlinie über nationale Gesetze umgesetzt, in der Schweiz gibt es zwar keinen direkten EU-Bezug, aber die MuKEn 2014 (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) und deren kantonale Umsetzung folgen einer ähnlichen Logik. Verbände mit Mitgliedern in beiden Rechtsräumen müssen beide Systeme im Blick behalten.

Siehe auch:  Betriebsumzug für KMU: Planung, Kosten und Ablauf

Warum Verbände jetzt handeln müssen

Viele Mitglieder unterschätzen den Zeitrahmen. Eine energetische Sanierung eines mittelgroßen Gebäudes dauert von der ersten Bestandsaufnahme bis zur fertigen Maßnahme oft 18 bis 36 Monate. Wer 2026 mit der Planung beginnt, wird die erste Frist 2030 kaum komfortabel erreichen. Verbände sind hier in einer besonderen Position: Sie können als Informationsdrehscheibe auftreten, bündeln Expertise, können Sammelausschreibungen organisieren und schaffen Zugang zu Förderprogrammen, die Einzelpersonen oder kleine Unternehmen allein nicht effizient nutzen würden.

Konkret empfiehlt sich folgende Vorgehensweise für Verbände: Zunächst sollte erhoben werden, welche Mitglieder überhaupt Gebäude besitzen oder betreiben und in welchem energetischen Zustand sich diese befinden. Eine einfache Abfrage per Kurzumfrage reicht als erster Schritt. Danach lässt sich priorisieren, wer dringend handeln muss und wer Zeit hat.

Fördermittel: Wo Geld verfügbar ist

Die gute Nachricht: Es gibt erhebliche Fördermittel für energetische Sanierungen. In Deutschland stellt die KfW über das Programm BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Zuschüsse von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten bereit, wenn ein Gebäude auf EH-55-Niveau oder besser saniert wird. In Österreich fördert die Sanierungsoffensive mit Bundesbeiträgen von bis zu 50 Prozent bei thermischer Sanierung plus Heizkesseltausch. In der Schweiz vergeben die Kantone Beiträge aus dem Gebäudeprogramm, das jährlich rund 450 Millionen Franken ausschüttet.

Verbände können ihren Mitgliedern helfen, diese Programme rechtzeitig zu beantragen. Wichtig: Die meisten Förderanträge müssen vor Baubeginn gestellt werden. Wer bereits mit der Sanierung anfängt, verliert den Förderanspruch. Diese Information allein ist für viele Mitglieder von großem praktischen Wert.

Sanierungsfahrplan: Was technisch gefragt ist

Die neue EPBD verlangt von Eigentümern größerer Nicht-Wohngebäude ab 1.000 Quadratmetern Nutzfläche ausdrücklich einen Renovierungspass oder Sanierungsfahrplan. Dieses Dokument beschreibt, in welchen Schritten ein Gebäude bis 2050 auf Klimaneutralität gebracht werden soll. Wer diesen Fahrplan nicht vorlegen kann, riskiert bei Verkauf oder Vermietung erhebliche Nachteile.

Siehe auch:  Zürich ÖV: Alles zu Bus, Tram & S-Bahn 2026

Technisch stehen dabei vier Maßnahmenfelder im Vordergrund:

  • Gebäudehülle: Fassadendämmung, Dachsanierung, Fenstertausch auf Dreifachverglasung
  • Heizung: Ablösung von Öl- und Gasheizungen durch Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasse
  • Lüftung: Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung (Effizienzgrad über 75 Prozent)
  • Photovoltaik und Speicher: Eigenstromerzeugung zur Reduktion des Netzstrombezugs

Die Kombination dieser Maßnahmen entscheidet über die erreichbare Energieklasse. Eine Fassadendämmung allein reicht selten aus, um von Klasse F auf D zu kommen. Es braucht in der Regel ein Maßnahmenpaket.

Der politische Rahmen im Blick behalten

Verbände sollten ihre Mitglieder auch darüber informieren, dass die gesetzlichen Anforderungen weiter steigen werden. Die Diskussion um die Klimaschutzziele 2030 zeigt, dass die politischen Vorgaben auf europäischer Ebene ambitioniert bleiben, auch wenn einzelne Umsetzungsfristen im nationalen Recht verschoben werden. Wer heute saniert, ist morgen besser aufgestellt und muss nicht in wenigen Jahren erneut investieren.

Das ist ein wichtiges Argument gegenüber Mitgliedern, die eine Sanierung aufschieben wollen: Der günstigste Zeitpunkt ist der aktuelle Förderzyklus, nicht der nächste. Förderprogramme können auslaufen, Handwerkerkapazitäten sind begrenzt, und Materialkosten unterliegen Schwankungen. Wer 2026 plant und 2027 baut, liegt im Optimum.

Praktische Schritte für den Verband

Was kann ein Verband konkret tun? Ein bewährtes Vorgehen sieht so aus:

  • Energieaudit-Angebote mit zertifizierten Energieberatern aushandeln und Mitgliedern zu Sonderkonditionen vermitteln
  • Webinar oder Informationsveranstaltung mit einem Energieberater und einem Förderexperten organisieren, Aufzeichnung für Mitglieder bereitstellen
  • Checkliste erstellen: Welche Unterlagen brauche ich für den Förderantrag?
  • Sammelausschreibungen für Dämmmaßnahmen oder PV-Anlagen koordinieren, um Skaleneffekte zu nutzen
  • Regelmäßige Updates über Gesetzesänderungen in den Verbandsmedien veröffentlichen

Verbände, die diese Aufgabe strukturiert angehen, schaffen echten Mehrwert für ihre Mitglieder und stärken gleichzeitig ihre eigene Relevanz. Energieeffizienz ist kein Nischenthema mehr, sondern eine wirtschaftliche Notwendigkeit mit konkreten rechtlichen Fristen. Wer jetzt informiert und vernetzt, verhindert, dass Mitglieder 2029 unter Zeitdruck und mit schlechteren Konditionen handeln müssen.

Siehe auch:  Schlosserwahl für KMU: Was Betriebe 2026 wissen müssen

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